SG Oldenburg (Oldenburg) - S 48 AS 307/06 ER - 06.06.2006,
Anhörungsrüge bei PKH-Entscheidungen im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 13.07.2006 - Aktenzeichen L 8 B 171/06 AS RG
DRsp Nr. 2007/20312
Anhörungsrüge bei PKH-Entscheidungen im sozialgerichtlichen Verfahren
1. In sozialgerichtlichen Verfahren ist eine Entscheidung über einen PKH-Antrag eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung, so dass eine Anhörungsrüge nach § 178aSGG insoweit nicht stattfindet.2. Die Begründung einer Anhörungsrüge muss die Auswirkung des behaupteten Verstoßes des Gerichts auf dessen Entscheidung schlüssig ausführen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]