SG Mannheim, vom 27.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 1769/03
Anhörungsfrist bei Erlass eines Gerichtsbescheids
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 5239/03
DRsp Nr. 2006/24280
Anhörungsfrist bei Erlass eines Gerichtsbescheids
Eine Frist zur Anhörung vor Erlass eines Gerichtsbescheids sollte 14 Tage nicht unterschreiten, wobei die Postlaufzeit zum Kläger zusätzlich zu berücksichtigen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]