LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.03.2015
16 Sa 843/14
Normen:
BGB § 613a; BetrVG § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 7/14

Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen einen stattgefundenen Betriebsübergang

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 843/14

DRsp Nr. 2015/16264

Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen einen stattgefundenen Betriebsübergang

Orientierungssätze: Einzelfall einer nicht unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung betreffend die Versetzung an einen entfernten Arbeitsort.

Bei der Veräußerung eines ganzen Betriebs mit eigener Identität bleibt der bisherige Betriebsrat im Amt, mit der Folge, dass der widersprechende Arbeitnehmer infolge seines Widerspruchs aus dem Betrieb und damit dem Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats ausscheidet (BAG - 8 AZR 398/04 - 14.05.2005). Einer Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der Änderungskündigung bedarf es daher nicht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 20. März 2014 -10 Ca 7/14- wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a; BetrVG § 102;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.

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