LAG Köln - Urteil vom 19.07.2010
5 Sa 604/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 4013/09

Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Änderungskündigung mit Auslauffrist; unwirksame Änderungskündigung bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats zur Einführung von Abend- und Wochenendarbeit

LAG Köln, Urteil vom 19.07.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 604/10

DRsp Nr. 2011/6201

Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Änderungskündigung mit Auslauffrist; unwirksame Änderungskündigung bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats zur Einführung von Abend- und Wochenendarbeit

Beabsichtigt der Arbeitgeber im Rahmen einer Änderungskündigung, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers erheblich zu verändern, insbesondere Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende zu verlangen, muss er dies dem Betriebsrat im Anhörungsverfahren zum Ausspruch der Änderungskündigung mitteilen.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.11.2009 - 16 Ca 4013/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist.

Die am 02.07.1953 geborene Klägerin ist seit dem 09.04.1987 bei der Beklagten, in deren Möbelhaus in K beschäftigt.