Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren Kosten nicht zu erstatten.
I
In einem Rechtsstreit um eine Rente wegen Erwerbsminderung begehrt der Kläger die Zulassung der Revision wegen angeblicher Verfahrensfehler.
Der 1948 geborene, in Serbien lebende Kläger ist gelernter Elektriker. Er war in Deutschland in der Zeit von April 1970 bis Dezember 1974 versicherungspflichtig als Elektriker und Elektroinstallateur beschäftigt. In Serbien legte er weitere Versicherungszeiten, zuletzt bis November 2001 zurück. Seit 14.1.2002 bezieht er daraus eine Invalidenpension.
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