SG Stuttgart, vom 14.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RA 4294/02
Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2004 - Aktenzeichen L 10 RA 1982/03
DRsp Nr. 2006/24323
Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Die Regelungen des § 237 Abs. 3 und 4SGB VI in der ab 1.7.2000 geltenden Fassung des zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27.6.2000 hinsichtlich der Anhebung der Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]