LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 27.09.2006
L 7 AS 4739/06 ER-B
Normen:
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1 § 22 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 5653/06

Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.09.2006 - Aktenzeichen L 7 AS 4739/06 ER-B

DRsp Nr. 2007/3106

Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Ein Anspruch auf volle Übernahme der Kosten der Unterkunft kommt ohne vorherige Zusicherung seitens des kommunalen Trägers zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Wohnung nur in Betracht, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind. Dabei bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten aus dem Produkt der abstrakt zu ermittelnden personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 2 S. 1 § 22 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 5653/06