Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 21.12.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die beiderseits tarifgebundenen Parteien streiten über die Höhe der tariflichen Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teils des 13. Monatseinkommens der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW (ETV 13. ME) und in diesem Zusammenhang um die Auslegung eines für den Standort R1 geschlossenen Standortsicherungstarifvertrages. Dieser sieht für die Jahre 2010 bis 2014 die Absenkung tariflicher Einmalzahlungen (anteiliges 13. Monatseinkommen und tarifliches Urlaubsgeld) vor und enthält, soweit von Belang, folgende Regelung:
" 3.1 Tarifliche Einmalzahlungen
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|