1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2009 - 20 Sa 1136/09 - wird als unzulässig verworfen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Weiterzahlung der Zulage für Angestellte im Schreibdienst nach den Protokollnotizen Nr. 3 und Nr. 6 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum
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