Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 93/16 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. September 2016 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Pensionsergänzung für die Monate Juli 2015 bis März 2016 iHv. 328,95 Euro brutto nebst Zinsen iHv.
fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 36,55 Euro jeweils zum Ersten eines Monats, beginnend mit dem 1. August 2015 und endend mit dem 1. April 2016 zu zahlen.
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