I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.
II. Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten sich über die Verschlimmerung der Schwerhörigkeit des Klägers als Folge der anerkannten Berufskrankheit Nr. 2301 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BK 2301) und die Gewährung einer Rente.
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