LAG Köln - Urteil vom 02.03.2018
6 Sa 958/17
Normen:
KSchG § 1; BGB § 174; BGB § 180;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 184/17

Anforderungen an die Zurückweisung einer Kündigungserklärung gem. § 174 BGB

LAG Köln, Urteil vom 02.03.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 958/17

DRsp Nr. 2018/6006

Anforderungen an die Zurückweisung einer Kündigungserklärung gem. § 174 BGB

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach § 174 BGB kommt nur in Betracht, wenn ausdrücklich das Fehlen der Originalvollmacht gerügt wird. Das allgemeine Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung und das Bestreiten der Vertretungsmacht des Kündigenden sind nicht ausreichend.

Tenor

1.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; BGB § 174; BGB § 180;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Kündigungen aus den ersten sechs Monaten des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses, um Annahmeverzugslohn, Abrechnungserteilung, Urlaubsgewährung, Aufwendungsersatz, Weiterbeschäftigung und Erteilung eines Zwischenzeugnisses.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.