FG Baden-Württemberg, vom 20.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 101/05
Anforderungen an die zivilrechtliche Gestaltung des Erfüllungszeitpunkts; Rechtsmissbrauch durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit
BFH, Urteil vom 11.11.2009 - Aktenzeichen IX R 1/09
DRsp Nr. 2010/1064
Anforderungen an die zivilrechtliche Gestaltung des Erfüllungszeitpunkts; Rechtsmissbrauch durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.