Auf die Berufung des Beklagten wird festgestellt, dass das Verfahren Sozialgericht Gelsenkirchen S
Der Beklagte begehrt die Fortsetzung des erstinstanzlichen Verfahrens.
In der Hauptsache stritten die Beteiligten vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen unter dem Aktenzeichen S
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|