OLG Celle - Beschluss vom 03.07.2013
1 Ws 123/13
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
AuR 2014, 123
NStZ 2016, 719
NZS 2013, 6
wistra 2014, 109

Anforderungen an die Wirksamkeit einer AnklageschriftAnforderungen an die hinreichende Bestimmbarkeit der vorgeworfenen Taten in einer AnklageschriftUmgrenzungsfunktion der Anklage beim Vorwurf des Veruntreuens von ArbeitsentgeltEinordnung der Beschäftigung von Krankentransportfahrern als abhängige oder selbständige Beschäftigte

OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2013 - Aktenzeichen 1 Ws 123/13

DRsp Nr. 2013/19647

Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift Anforderungen an die hinreichende Bestimmbarkeit der vorgeworfenen Taten in einer AnklageschriftUmgrenzungsfunktion der Anklage beim Vorwurf des Veruntreuens von ArbeitsentgeltEinordnung der Beschäftigung von Krankentransportfahrern als abhängige oder selbständige Beschäftigte

1. Mängel der Informationsfunktion berühren die Wirksamkeit einer Anklage nicht. Gemäß § 203 StPO kommt es für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens allein darauf an, ob gegen den Angeschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht. Solange daher die vorgeworfenen Taten tatsächlich und rechtlich hinreichend bestimmt sind, ist dem Gericht die erforderliche Prüfung möglich. Allein der Umstand, dass es sich bei der Anklage um eine weniger gut gelungene handelt, macht diese nicht unwirksam.