Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.01.2016 - 2-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 33.700,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2014 sowie weitere 1.474,81 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.06.2015 zu zahlen.
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