Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. März 2015 - 2 L 1911/14 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 1.10.2014 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.9.2014 bis zur Entscheidung über den Widerspruch wiederhergestellt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Antragsteller zu 3/7 und die Antragsgegnerin zu 4/7.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 34.416,36 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache nach Maßgabe des Beschlusstenors Erfolg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|