OVG Saarland - Beschluss vom 02.07.2015
1 B 54/15
Normen:
SPersVG § 80 Abs. 1a Nr. 8; SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 06.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 1911/14

Anforderungen an die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

OVG Saarland, Beschluss vom 02.07.2015 - Aktenzeichen 1 B 54/15

DRsp Nr. 2015/11696

Anforderungen an die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. März 2015 - 2 L 1911/14 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 1.10.2014 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.9.2014 bis zur Entscheidung über den Widerspruch wiederhergestellt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Antragsteller zu 3/7 und die Antragsgegnerin zu 4/7.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 34.416,36 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SPersVG § 80 Abs. 1a Nr. 8; SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Die Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache nach Maßgabe des Beschlusstenors Erfolg.