LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.02.2012
7 Sa 1947/11
Normen:
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 690;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 64 Ca 60143/11

Anforderungen an die Substantiierung der Forderung auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen im Mahnbescheid

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.02.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1947/11

DRsp Nr. 2012/17932

Anforderungen an die Substantiierung der Forderung auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen im Mahnbescheid

Für die Unterbrechung der Verjährung reicht es aus, wenn in einem Mahnbescheid der Zeitraum, der Beitragssatz und die Zahl der Arbeitnehmer genannt werden, für die die Sozialkassenbeiträge nach § 18 VTV Bau geltend gemacht werden. Einer weitergehenden Aufschlüsselung der einzelnen Beiträge nach Monaten oder unter namentlicher Benennung der Arbeitnehmer bedarf es nicht.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.07.2011 - 64 Ca 60143/11 - (verbunden mit 64 Ca 60441/11) teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 26.026,50 € (sechsundzwanzigtausendsechsundzwanzig 50/100) zu zahlen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 47 %, der Beklagte 53 %.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 690;

Tatbestand: