OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.04.2000
16 U 67/96
Normen:
HGB § 89b Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 319
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 39 O 106/95

Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs; Maßgebliches Recht bei Änderungen der Gesetzeslage

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 16 U 67/96

DRsp Nr. 2004/8883

Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs; Maßgebliches Recht bei Änderungen der Gesetzeslage

»1. Bei der Frage der rechtzeitigen Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b Abs. 4 S. 2 HGB ist die im Einzelfall maßgebliche gesetzliche Fassung zu berücksichtigen. Bei einem Handelsvertreterverhältnis, das vor dem 1.1.1990 begründet und vor Ablauf des Jahres 1993 beendet worden ist, beläuft sich die Anmeldefrist nach Art. 29 EGHGB auf drei Monate.