Die Anhörungsrügen gegen den Beschluss vom 22. Dezember 2021 werden zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig waren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsforderungen der Beschwerdeführer (Bf) in Bezug auf ihr Mietverhältnis sowie die Übersendung von Kontoauszügen zu den vom Beschwerdegegner (Bg) geleisteten Zahlungen an den Vermieter.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|