Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 19. August 2016 (
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 2. Juli 2015 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
1. Die Beschwerde ist gemäß §
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