LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.02.2010
L 2 VG 16/08
Normen:
OEG § 1 Abs. 1 S. 1; KOVVFG § 15; SGG § 103;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 05.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 VG 1/05

Anforderungen an die Feststellung einer Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch im Kindesalter

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen L 2 VG 16/08

DRsp Nr. 2011/9566

Anforderungen an die Feststellung einer Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch im Kindesalter

1. Die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung setzt eine Traumatisierung voraus. 2. Ein sexueller Missbrauch im Kindesalter kann nicht dadurch schlüssig begründet werden, dass die für eine solche Traumatisierung maßgeblichen Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung in klassischer Weise vorliegen. 3. Die beantragte Vernehmung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens, dessen Inhalt das Gericht nicht für schlüssig und nachvollziehbar hält, kann unterbleiben, wenn der Sachverständige die Beweisfragen eindeutig beantwortet hat und weitere Fragen, die Anlass zur Vernehmung geben könnten, nicht formuliert werden.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 5. März 2008 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

OEG § 1 Abs. 1 S. 1; KOVVFG § 15; SGG § 103;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Anerkennung von Schädigungsfolgen und die Gewährung von Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen der Folgen sexuellen Missbrauchs.