SG Augsburg, vom 01.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 P 11/11
Anforderungen an die Feststellung des Hilfebedarfs bei der Grundpflege im Bereich der Ernährung in der sozialen Pflegeversicherung bei demenzerkrankten Versicherten
LSG Bayern, Urteil vom 19.10.2016 - Aktenzeichen L 2 P 77/13
DRsp Nr. 2017/1514
Anforderungen an die Feststellung des Hilfebedarfs bei der Grundpflege im Bereich der Ernährung in der sozialen Pflegeversicherung bei demenzerkrankten Versicherten
1. Zur Feststellung des Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege vor allem im Bereich Ernährung bzw. bei der Nahrungsaufnahme bei demenzerkrankten Versicherten.2. Eine Zwangsernährung ist aus pflegefachlicher Sicht abzulehnen.3. Die Ablehnung einer Magensonde ist zu akzeptieren.
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