Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 16. April 2013 wird aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist,
a) der Klägerin für die Zeit vor dem 1. Januar 2004 Beschädigtenrente nach einem wegen besonderer beruflicher Betroffenheit erhöhten Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie Berufsschadensausgleich zu gewähren,
und
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