Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.12.2011
-
Die Parteien streiten darüber, ob es der Beklagte zu unterlassen hat, unter Verwendung von unbefugt beschafften Patientendaten und/oder Patientenakten, Patienten der Klägerin für eine Konkurrenzklinik zu gewinnen, und ob er dies auch zu unterlassen hat bei Patienten, bei welchen schon vor dem Ausscheiden des Beklagten die Auftragserteilung an die Klägerin nur noch eine Formsache war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|