I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2009 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz deshalb zu leisten, weil sie eine zu seinen Gunsten geschlossene Unfallversicherung nicht weitergeführt hat.
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