Unter Zurückweisung der Berufung der Kläger wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Marburg vom 29. Mai 2015 wie folgt neu gefasst: Die Klagen werden abgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|