Die Beschwerde der Antragsteller/Beteiligten zu 1) bis 18) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.12.2014 in Sachen
I.
Die Beteiligten zu 1) bis 18) streiten noch mit dem Beteiligten zu 19), dem ersten Gemeinschaftsbetriebsrat der S B V GmbH und der F B GmbH, sowie den beiden Arbeitgeberunternehmen (Beteiligte zu 20) und 21)) über die Nichtigkeit, hilfsweise die Unwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 19), welche in der Zeit vom 28. bis 30.04.2014 stattgefunden hat.
Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, die Anträge zurückzuweisen, wird auf den vollständigen Inhalt des angegriffenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.12.2014 in Sachen
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