LAG Köln - Urteil vom 16.08.2012
7 Sa 78/12
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1302/10

Anforderungen an AusforschungsbeweisDarlegungspflichten vor Beweisantritt

LAG Köln, Urteil vom 16.08.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 78/12

DRsp Nr. 2013/19466

Anforderungen an AusforschungsbeweisDarlegungspflichten vor Beweisantritt

Es stellte einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, ein Schriftsachverständigengutachten einzuholen, wenn ein Arbeitgeber zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs behauptet, die Arbeitnehmerin habe zu 15 verschiedenen Zeitpunkten wahrscheinlich von ihm blanko unterzeichnete Überweisungsformulare abredewidrig ausgefüllt, möglicherweise habe sie aber auch die eine oder andere - nicht näher bezeichnete - Unterschrift gefälscht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2011 in Sachen1 Ca 1302/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Rückzahlungsforderung des Klägers an die Beklagte.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 18.11.2011 Bezug genommen.