Anfechtungsklage bei Forderung von Beiträgen zur Sozialversicherung
BSG, Urteil vom 23.05.1989 - Aktenzeichen 12 RK 43/88
DRsp Nr. 1999/6742
Anfechtungsklage bei Forderung von Beiträgen zur Sozialversicherung
1. Unter einer "Leistung" i.S. des § 78 Abs. 2SGG ist nicht die Forderung von Beiträgen zur Sozialversicherung zu verstehen, so daß eine Anfechtungsklage insoweit vorverfahrenspflichtig ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]