LAG Köln - Urteil vom 27.03.2012
12 Sa 811/11
Normen:
BGB § 123; BGB § 779;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3796/10

Anfechtung eines Prozessvergleichs; Arglistige Täuschung durch Unterlassen

LAG Köln, Urteil vom 27.03.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 811/11

DRsp Nr. 2012/16862

Anfechtung eines Prozessvergleichs; Arglistige Täuschung durch Unterlassen

Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.05.2011 - 6 Ca 3796/10 - wird zur Klarstellung in Ziffer 1 des Tenors wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den gerichtlichen Vergleich vom 12.04.2011 beendet worden ist.

3. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123; BGB § 779;

Tatbestand