Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.06.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der 1981 geborene Kläger, der verheiratet und einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, ist seit dem 03.07.2007 bei der Beklagten als Lagerist und Staplerfahrer beschäftigt. Er erzielte zuletzt ein durchschnittliches Bruttomonatsverdienst in Höhe von ca. 2.500,00 €. Die Beklagte beschäftigt etwa 200 Arbeitnehmer.
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