1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2008 -
2. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl des Betriebsrats (Antragsgegner und Beteiligter zu 3) am 12. Februar 2008 im Betrieb der antragstellenden Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1).
Die Arbeitgeberin betreibt in Wegberg ein Krankenhaus mit angeschlossenem Alten- und Pflegeheim, in dem zum Zeitpunkt der Wahl etwa 180 Arbeitnehmer tätig waren.
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