Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.01.2012, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob der Beklagte zur Zahlung von 1.275,00 € nebst Zinsen verpflichtet ist.
Der Beklagte war bei der Klägerin bis zum 30.09.2010 als LKW-Fahrer beschäftigt. Unter dem 22.07.2010 trafen die Parteien folgende Vereinbarung:
"Vereinbarung
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