Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 19.12.2017 wird aufgehoben.
I.
Die Beschwerdeführerin (Bf) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 19.12.2017, mit dem das Sozialgericht München seinen Beschluss vom 24.07.2017 zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren S
Mit folgendem Beschluss vom 24.07.2017 hatte das Sozialgericht München in der Hauptsache S
"Beschluss:
I.
Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht München ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Frau Rechtsanwältin C.B.
B-Straße
B-Stadt beigeordnet.
II.
Die Klägerin hat zwei Monatsraten in Höhe von 39,00 Euro zu zahlen.
Der Klägerin wird aufgegeben, jede Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situationen sowie ihre Wohnraumsituation unverzüglich und ohne weitere Aufforderung dem Gericht mitzuteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
...
...
...
...
...
II.
...
...
...
...
...
...
...
...
...
....
...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|