Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 8. November 2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung weiterer Unfallfolgen sowie um die Bewilligung einer Verletztenrente.
Der im Jahre 1969 geborene Kläger war als Fleischbeschauer beim Veterinäramt des Landkreises I. angestellt und wurde in dieser Funktion seit dem Jahre 2000 in der Schlachterei „J.“ in K. eingesetzt. Mittlerweile bezieht der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer.
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