LSG Bayern - Beschluss vom 17.08.2017
L 3 U 3/16
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1-3; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGG § 106; SGG § 109;
Vorinstanzen:
SG München, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 U 183/11

Anerkennung weiterer Unfallfolgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Feststellung der notwendigen Ursachenzusammenhänge bei der vorübergehenden Verschlimmerung sowohl einer vorbestehenden depressiven Erkrankung als auch einer vorbestehenden Erkrankung des Stütz- und BewegungsapparatesAnspruch auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Bayern, Beschluss vom 17.08.2017 - Aktenzeichen L 3 U 3/16

DRsp Nr. 2018/4747

Anerkennung weiterer Unfallfolgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Feststellung der notwendigen Ursachenzusammenhänge bei der vorübergehenden Verschlimmerung sowohl einer vorbestehenden depressiven Erkrankung als auch einer vorbestehenden Erkrankung des Stütz- und Bewegungsapparates Anspruch auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Klage auf Anerkennung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls (hier insbesondere posttraumatisches Psychosyndrom, somatoforme Schmerzerkrankung, posttraumatische Belastungsstörung) sowie Gewährung einer Verletztenrente. 2. Ablehnung weiterer Ermittlungen von Amts wegen sowie auf Antrag nach § 109 SGG.