LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.05.2022
L 4 VS 1/21
Normen:
SVG § 85;
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 VS 20/18

Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen einer Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Gewährung eines Ausgleichs für die Wehrdienstbeschädigung

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2022 - Aktenzeichen L 4 VS 1/21

DRsp Nr. 2024/5195

Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen einer Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Gewährung eines Ausgleichs für die Wehrdienstbeschädigung

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 17.11.2020 geändert:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.09.2018 verurteilt, den Bescheid vom 29.05.2008 abzuändern und über die bereits festgestellten Gesundheitsstörungen hinaus "postprandiale Bauchkrämpfe und Diarrhöen" als Wehrdienstbeschädigung festzustellen und dem Kläger ab dem 01.01.2010 Ausgleich auf der Grundlage eines GdS von 30 nach § 30 Abs. 1 BVG zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte hat dem Kläger auch die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SVG § 85;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen einer Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und über die Gewährung eines Ausgleichs für die Wehrdienstbeschädigung gemäß § 85 SVG.

Der 1973 geborene Kläger war ab dem 01.01.1993 Berufssoldat im Dienst der Bundeswehr. Das Dienstverhältnis endete vorzeitig am 31.12.2015.