BEG § 1 § 43 Abs. 2 § 43 Abs. 3 § 47 ; FRG; SGB VI § 250 Abs. 1 Nr. 4 ; WGSVG; ZRBG;
Anerkennung von Zwangsarbeit unter nicht haftähnlichen Bedingungen im Ghetto Bendzin als Versicherungszeit
SG Hamburg, Urteil vom 09.09.2005 - Aktenzeichen S 26 RJ 389/04
DRsp Nr. 2008/9230
Anerkennung von Zwangsarbeit unter nicht haftähnlichen Bedingungen im Ghetto Bendzin als Versicherungszeit
Aus einer Betrachtung des normativen Zusammenhangs von § 250 Abs. 1 Nr. 4SGB VI über die sog. "Verfolgungsersatzzeiten" und der Voraussetzungen einer rentenversicherungsrechtlichen Anerkennung von fiktiven Beitragszeiten für von Verfolgten unter der Herrschaft des Nationalsozialismus geleistete Arbeit folgt, dass zur Vermeidung ansonsten bestehender Regelungslücken die Berücksichtigung einer nicht unter haftähnlichen Bedingungen geleisteten Zwangsarbeit als Verfolgungsersatzzeit geboten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BEG § 1 § 43 Abs. 2 § 43 Abs. 3 § 47 ; FRG; SGB VI § 250 Abs. 1 Nr. 4 ; WGSVG; ZRBG;