Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 17. Oktober 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Unfallfolgen.
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