Anerkennung von Übergangszeiten zwischen Ausbildungszeiten als Anrechnungszeiten
SG Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 11.02.2005 - Aktenzeichen S 5 R 3016/03
DRsp Nr. 2008/20656
Anerkennung von Übergangszeiten zwischen Ausbildungszeiten als Anrechnungszeiten
Unvermeidbare Übergangszeiten zwischen der Schul- und Fachschul- oder Hochschulausbildung sind dann eine Anrechnungszeit, wenn die anschließende schulische oder berufliche Ausbildung zum nächstmöglichen Termin beginnt und die Übergangszeit generell unvermeidbar, durch die Organisation bedingt typisch und in diesem Sinne häufig ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]