LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.05.2008
L 2 R 6517/06
Normen:
FRG § 15 § 19 Abs. 2 § 22 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 10.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 1335/06

Anerkennung von LPG-Beitragszeiten in Rumänien nach dem Fremdrentenrecht, keine Kürzung beim Nachweis der ununterbrochenen Beitragsentrichtung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen L 2 R 6517/06

DRsp Nr. 2008/16817

Anerkennung von LPG-Beitragszeiten in Rumänien nach dem Fremdrentenrecht, keine Kürzung beim Nachweis der ununterbrochenen Beitragsentrichtung

Beim Nachweis der ununterbrochenen Beitragsentrichtung erfolgt keine Kürzung der Beitragszeiten nach § 19 Abs. 2 FRG, wenn es sich bei den von einer LPG in Rumänien pauschal für die Gesamtheit ihrer Mitglieder abgeführten Rentenbeiträge um solche der gesetzlichen Rentenversicherung handelt und für eine Versicherte eine volle Beitragsleistung der LPG erfolgt ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

FRG § 15 § 19 Abs. 2 § 22 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 10.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 1335/06