Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Mai 2007 geändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 8. November 1999 zurückgewiesen.
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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