Anerkennung von Gesundheitsstörungen einer gehörlosen Klägerin als Schädigungsfolgen nach dem OEG, Anspruch auf rechtliches Gehör
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.08.2008 - Aktenzeichen L 10 VG 12/08
DRsp Nr. 2008/20541
Anerkennung von Gesundheitsstörungen einer gehörlosen Klägerin als Schädigungsfolgen nach dem OEG, Anspruch auf rechtliches Gehör
Die persönliche Anhörung einer gehörlosen Klägerin mittels Gebärdendolmetschers ist nötig, weil der Klägerin ohne diese Anhörung ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert wird [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]