Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 30. November 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt unter Geltendmachung der Feststellung fortbestehender Gesundheitsstörungen, und zwar maßgeblich in Form einer rezidivierenden Depression, Schlafstörungen und neurasthenischer (Erschöpfungs-)Beschwerden als weitere Folgen eines am 29. Oktober 2011 erlittenen Arbeitsunfalls die Gewährung von Leistungen über den 24. Dezember 2011 hinaus, insbesondere die Gewährung einer Verletztenrente.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|