LSG Hessen - Urteil vom 23.08.2013
L 9 U 30/12 ZVW
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 1103; BKV Anl. 1 Nr. 4109; SGB VII § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 31.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 431/02

Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verursachung einer Lungenkrebserkrankung durch die Einwirkung von Chrom oder seine Verbindungen, durch die Einwirkung von Nickel oder durch ionisierende Strahlungen bei starkem Nikotinkonsum; Erreichen der sogenannten Verdopplungsdosis

LSG Hessen, Urteil vom 23.08.2013 - Aktenzeichen L 9 U 30/12 ZVW

DRsp Nr. 2013/23633

Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verursachung einer Lungenkrebserkrankung durch die Einwirkung von Chrom oder seine Verbindungen, durch die Einwirkung von Nickel oder durch ionisierende Strahlungen bei starkem Nikotinkonsum; Erreichen der sogenannten Verdopplungsdosis

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 31. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 1103; BKV Anl. 1 Nr. 4109; SGB VII § 9 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen wegen des am xx. xxx 1999 an einer Bronchialkrebserkrankung verstorbenen Ehemannes der Klägerin, D. A. Hierbei geht es im Kern darum, ob der Tod durch eine bei der Beklagten versicherte Berufskrankheit (BK) verursacht wurde.