Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid vom 14.05.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Streit steht der Anspruch der Klägerin auf eine Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahrs.
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