LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.09.2009
L 10 R 3223/07
Normen:
BVFG § 1; BVFG § 4; BVFG § 15; BVFG § 100; FRG § 1;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 14.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 442/04

Anerkennung von Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG; Überprüfung des Spätaussiedler- und Vertriebenenstatus durch die Sozialgerichte

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2009 - Aktenzeichen L 10 R 3223/07

DRsp Nr. 2009/22719

Anerkennung von Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG; Überprüfung des Spätaussiedler- und Vertriebenenstatus durch die Sozialgerichte

Im Gegensatz zum Status als Spätaussiedler im Sinne von § 4 BVFG haben die Sozialgerichte im Zusammenhang mit Vergünstigungen nach dem FRG den Vertriebenenstatus nach § 1 BVFG eigenständig zu prüfen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid vom 14.05.2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BVFG § 1; BVFG § 4; BVFG § 15; BVFG § 100; FRG § 1;

Tatbestand:

Im Streit steht der Anspruch der Klägerin auf eine Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahrs.