Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.09.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall); umstritten ist insbesondere, ob der Kläger bei dem Verkehrsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
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