Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 29. Oktober 1991 und der Bescheid der Beklagten vom 18. Januar 1990 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin wegen der obstruktiven Atemwegserkrankung als Berufskrankheit nach Ziffer 4302 der Anlage 1 zur
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|