LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 24.10.2011
L 2 U 4809/10
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart - S 1 U 7687/09 - 17..9.2010,

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit im Unternehmen; Abgrenzung zum Abweg

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2011 - Aktenzeichen L 2 U 4809/10

DRsp Nr. 2011/20108

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit im Unternehmen; Abgrenzung zum Abweg

1. Bei der Frage eines Wegeunfalles zur Abgrenzung zwischen Weg zum "dritten Ort" und zum "Abweg".